Verifizierung der Arbeitserlaubnis neu eingestellter Mitarbeiter während der Pandemie: ein Beitrag von TH Bender
Vor der Pandemie war die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Arbeitsstatus über das I-9-Dokument eine Sache, die persönlich erledigt wurde.
Nun aber hat das US-Heimatschutzministerium (DHS) auf den Zwang zur physischen Anwesenheit verzichtet, wenn Unternehmen derzeit zu 100 % dezentral arbeiten.
Dies ist eine große Erleichterung, denn vor der Entscheidung am 20. März hatten Arbeitgeber mit dezentralen Mitarbeitern keine Möglichkeit, die I-9-Anforderungen zu erfüllen, ohne diese Mitarbeiter persönlich anreisen zu lassen.
Neuerdings können Arbeitgeber die Dokumente des Abschnitts 2 per Videokonferenz, Fax oder E-Mail überprüfen und physische Kopien dieser Dokumente innerhalb von drei Tagen einholen. Weiterhin müssen sie „COVID-19“ als Grund für die Verzögerung bei der persönlichen Vorstellung angeben. Letztere wird dann nachgeholt, sobald der normale Betrieb wieder aufgenommen wird.
Wenn Ihr Unternehmen Einstellungen aufgrund von I-9 Regularien bislang hinausgezögert hat, gibt es hierfür jetzt keinen Grund mehr. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns hier bei TH Bender gerne an!
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